Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft (§ 4 der Satzung) wird durch schriftliche Anmeldung (Beitrittserklärung) beim Vorstand beantragt.

Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft wird, nach Genehmigung durch den Vorstand, mit der ersten Beitragszahlung wirksam.

Der Mitgliedsbeitrag (§ 5 der Satzung) beträgt zur Zeit 15 Euro und wird im ersten Kalendervierteljahr fällig.

Beitrittserklärung

Aufnahmeantrag als PDF (130 KB)